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   LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2023 - L 21 U 127/20   

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https://dejure.org/2023,33561
LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2023 - L 21 U 127/20 (https://dejure.org/2023,33561)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.07.2023 - L 21 U 127/20 (https://dejure.org/2023,33561)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Juli 2023 - L 21 U 127/20 (https://dejure.org/2023,33561)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 05.07.2005 - B 2 U 32/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragshöhe - Gefahrtarif -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2023 - L 21 U 127/20
    Die Risikobewertung nach dem Gewerbezweigprinzip ist damit im Grundsatz mit den Zielvorstellungen und Wertentscheidungen des Gesetzes und der Verfassung vereinbar, wie das Bundessozialgericht (BSG) in zahlreichen Entscheidungen bekräftigt hat (vgl. u. a. BSG in SozR 4-2700 § 157 Nr. 2 und Urteil vom 21. März 2006 - B 2 U 2/05 R -, zitiert nach juris).

    Die Forderung eines Unternehmens, wegen eines erheblich abweichenden Grades der Unfallgefahr einem anderen Gewerbezweig zugeteilt zu werden, kann überhaupt nur mit Aussicht auf Erfolg erhoben werden, wenn der Gefahrtarif der BG mehrere für die betreffende Unternehmensart in Betracht kommende Gewerbezweige ausweist und unklar ist, welchem von ihnen sie nach Art und Gegenstand zuzurechnen ist (BSG, Urteil vom 5. Juli 2005 - B 2 U 32/03 R -, BSGE 95, 47-57, SozR 4-2700 § 157 Nr. 2, Rn. 30).

    Einen Gewerbezweig bilden Unternehmen, die nach Art und Gegenstand verwandt sind (BSG Urt. v. 5.7.2005 - B 2 U 32/03 R, BeckRS 2005, 43860, beck-online).

  • SG Köln, 09.01.2014 - S 16 U 307/12

    Gefahrentarif im Zusammenhang mit der Unfallversicherung bei einem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2023 - L 21 U 127/20
    Das Sozialgericht hat sich zur Begründung ferner auf die im Wortlaut wiedergegebenen Entscheidungsgründe des Sozialgerichts Köln gestützt (Urteil vom 9. Januar 2014 - Aktenzeichen S 16 U 307/12 (veröffentlicht bei Juris) - und sich diese ausdrücklich zu eigen gemacht.

    Sofern das Sozialgericht Köln in der Entscheidung vom 9. Januar 2014 zum Aktenzeichen S 16 U 307/12 und ihm folgend das im vorliegenden Rechtsstreit erstinstanzliche Sozialgericht Berlin auf die von Mitarbeitern der Klägerin verrichteten Tätigkeiten abstellen und ausführen, dass im Rahmen des Gewerbezweiges "Bauausbau" grundsätzlich etwas gebaut, hergestellt oder am Bauwerk verändert werden müsse, überschreiten die Gerichte den ihnen nur eingeräumten Prüfungsumfang und setzen ihre Auslegung des Gefahrtarifs unzulässigerweise an die Stelle derjenigen des berufenen Selbstverwaltungsorgans der Beklagten.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2018 - L 10 U 694/17

    Veranlagung zu einem Gefahrtarif

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2023 - L 21 U 127/20
    In den Erläuterungen kommt insoweit zum Ausdruck, welchen Zweck die Vertreterversammlung mit den Regelungen des Gefahrtarifs verfolgt hat (Hess. LSG, Urteil vom 28. Januar 2014, L 3 U 180/10, juris Rn. 50 ff.; LSG NW, Urteil vom 27. Juni 2018 - L 10 U 694/17, juris Rn 30).

    Im Übrigen stellen das SG Köln und das hiesige SG auf die für die Zuordnung der Betriebe nicht maßgeblichen verrichteten Tätigkeiten und nicht auf Art und Ausübung des Gewerbes ab (vgl. insoweit Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. Juni 2018 - L 10 U 694/17 -, Rn. 30, juris).

  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2023 - L 21 U 127/20
    Sollte dieses Unternehmen ausschließlich Rohre in Gebäuden reinigen, läge zwar eine rechtswidrige Zuordnung vor, entsprechend dem Grundsatz "keine Gleichheit im Unrecht" (vgl. BVerfG vom 17.1.1979 - 1 BvL 25/77 = BVerfGE 50, 142) könnte die Klägerin hieraus jedoch keine Ansprüche für sich ableiten.
  • BSG, 14.12.1967 - 2 RU 60/65

    Zugang einer Einschreibesendung - Aushändigung an Postabholer - Zugangszeitpunkt

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2023 - L 21 U 127/20
    Eine Unternehmensart kann nur dann als eigenständiger Gewerbezweig geführt werden, wenn die zugehörigen Betriebe und Einrichtungen zusammengenommen eine Größenordnung erreichen, bei der sich eine gewerbetypische Unfalllast nach versicherungsmathematischen Grundsätzen (vgl. § 157 Abs. 2 Satz 1 SGB VII) berechnen lässt und infolge ihrer erheblichen Zahl eine echte Gefahrengemeinschaft gebildet werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 14. Dezember 1967 - 2 RU 60/65 -, BSGE 27, 237, SozR Nr. 1 zu § 730 RVO, SozR Nr. 6 zu § 4 VwZG, SozR Nr. 1 zu § 734 RVO).
  • BSG, 11.04.2013 - B 2 U 8/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Veranlagung - Gefahrtarif 2005 -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2023 - L 21 U 127/20
    Das Interesse der Klägerin bemisst sich nach der Differenz der innerhalb der streitigen Jahre voraussichtlich geschuldeten Beiträge bei Veranlagung nach der Gefahrklasse der von ihr gewünschten Tarifstelle 400, die 4, 50 betragen hätte, zu den Beiträgen bei Veranlagung nach der von der Beklagten in den angefochtenen Bescheiden festgesetzten Gefahrklasse von 6, 89 (vgl. zur Berechnung und Änderung der Rechtsprechung BSG, Urteil vom 11. April 2013 - B 2 U 8/12 R -, BSGE 113, 192-205, SozR 4-2700 § 157 Nr. 5, Rn. 59 - 60).
  • BSG, 11.04.2013 - B 2 U 4/12 R

    Von Bäckereien und Konditoreien dürfen in der gesetzlichen Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2023 - L 21 U 127/20
    Die Frage, ob eine getrennte Zuordnung zu Gefahrklassen deshalb besteht, weil ein Gewerbezweig, hier derjenige der Installation ein vom Durchschnitt der Tarifstelle erheblich abweichendes Gefährdungsrisiko hat und die Unternehmer dieses Gewerbezweigs einen Anspruch auf Verselbstständigung als eigener Gewerbezweig haben (vgl. BSG, Urteil vom 11. April 2013 - B 2 U 4/12 R -, juris) stellt sich im hiesigen Fall nicht.
  • BVerfG, 04.03.1982 - 1 BvR 34/82
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2023 - L 21 U 127/20
    Dabei auftretende Härten in Einzelfällen sind bei einer generalisierenden Regelung unvermeidlich und nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinzunehmen (BVerfG, Beschluss vom 4. März 1982, 1 BvR 34/82, ">734%20RVO%20Nr.%2023#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 734 RVO Nr. 23 m.w.N.).
  • BSG, 29.11.1973 - 2 RU 33/70
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2023 - L 21 U 127/20
    Die Tarifstellen und Gefahrklassen sind nicht nach der Belastung des einzelnen Unternehmens, sondern nach der Belastung des Gewerbezweiges auszurichten (BSG, Beschluss vom 27. Februar 1985 - 2 BU 81/83 -, juris mit Hinweis auf BSG vom 29.11.1973 - 8/2 RU 33/70 = Breith 1974, 581 = SozR Nr. 4 zu § 725 RVO und BSG vom 29.10.1981 - 8/8a RU 34/80 = SozR 2200 § 734 Nr. 1).
  • BVerfG, 03.07.2007 - 1 BvR 1696/03

    Zuständigkeitsregelung und Beitragsvorschriften für Leiharbeitsfirmen in der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2023 - L 21 U 127/20
    Zudem bedürfen der Gefahrtarif und jede Änderung gemäß § 158 Abs. 1 SGB VII der Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 3. Juli 2007 - 1 BvR 1696/03 -, BVerfGK 11, 373-383, Rn. 29).
  • LSG Thüringen, 12.12.2019 - L 1 U 1487/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Gefahrtarif 2008 der

  • BSG, 29.10.1981 - 8a RU 34/80

    Unfallversicherungsträger - Gefahrtarifstelle - Unternehmensgröße

  • BSG, 21.03.2006 - B 2 U 2/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Rechtmäßigkeit -

  • LSG Hessen, 28.01.2014 - L 3 U 180/10
  • LSG Bayern, 29.01.2015 - L 17 U 43/13

    Gefahrtarif, Bauwerksbau, Wärmedämmverbundsystem

  • BSG, 27.02.1985 - 2 BU 81/83
  • LSG Bayern, 30.07.2013 - L 3 U 162/12
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